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Mietwohnung: Was darf ich an Tür und Fenster ändern?

Zylinder tauschen, Zusatzschloss, Fenstersicherung: was Mieter in der Regel selbst entscheiden dürfen, was mit dem Vermieter abzustimmen ist und was beim Auszug gilt.

Viele Mieter sichern ihre Wohnung nicht, weil sie glauben, sie dürften an Tür und Fenster nichts verändern. Ganz so ist es nicht. Ein Überblick nach allgemeiner Praxis; im Einzelfall zählt Ihr Mietvertrag, und dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was meist ohne Rückfrage geht

  • Schließzylinder tauschen. Den vorhandenen Zylinder bewahren Sie auf und bauen ihn beim Auszug wieder ein. Ein Vermieter hat ohne Ihre Zustimmung keinen Anspruch auf einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung; Regelungen für Notfälle vereinbart man am besten schriftlich.
  • Abschließbare Fenstergriffe. Werden gegen den vorhandenen Griff getauscht, ohne neue Bohrungen im Rahmen.
  • Türspion und Türkette. Kleine Eingriffe, die üblicherweise als vertragsgemäßer Gebrauch gelten.

Was Sie abstimmen sollten

  • Zusatzschlösser, Querriegel, Schutzbeschläge. Sie werden in Türblatt oder Zarge geschraubt. Viele Vermieter stimmen zu, weil die Sicherung auch ihr Eigentum schützt; holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, gern mit unserem Angebot als Anlage.
  • Aufschraubsicherungen am Fenster. Gleiche Lage: Schrauben im Rahmen, deshalb vorher fragen.
  • Bauliche Veränderungen wie ein neuer Beschlag mit Pilzkopfverriegelung oder eine neue Tür sind Sache des Vermieters. Oft lässt er sich überzeugen, wenn die Polizei die Maßnahme empfiehlt oder eine Förderung möglich ist.

Beim Auszug

Grundsätzlich gilt: Was Sie eingebaut haben, dürfen Sie mitnehmen oder müssen es zurückbauen, wenn der Vermieter es verlangt. Häufig übernimmt der Nachmieter die Sicherung gegen einen Abschlag, oder der Vermieter behält sie gern. Klären Sie das, bevor Sie die Wohnung übergeben.

Und wenn eingebrochen wurde?

Nach einem Einbruch muss der Vermieter beschädigte Türen und Fenster instand setzen. Eine bessere Sicherung als vorher schuldet er nicht; hier lohnt ein gemeinsames Gespräch, weil er das Risiko eines zweiten Einbruchs genauso trägt.

Wir kennen die üblichen Nachrüstungen für Mietwohnungen und sagen Ihnen vor Ort, was sich ohne großen Eingriff umsetzen lässt.

Die Beratung bei Ihnen vor Ort ist kostenlos. Wir sagen Ihnen auch, wenn etwas nicht nötig ist.